Stellungnahme der Initiative "Rettet die Wahlen" zur geplanten Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 – HSWO 2005 geändert wird
Diese Stellungnahme zur geplanten Novellierung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung beschäftigt sich hauptsächlich mit der Einführung der Stimmabgabe über das Internet. Die übrigen kleinen Änderungen sind akzeptabel und müssen aus unserer Sicht an dieser Stelle nicht genauer diskutiert werden.
Die genauere Untersuchung des geplanten elektronischen Wahlmodus (oft als "E-Voting" bezeichnet) ist umso interessanter, so die Wahlen zur HochschülerInnenschaft in diesem Kontext von den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern vor allem als Probewahl für Nationalrats- oder Europaparlamentswahlen angesehen werden. Deshalb ist auch in folgender Argumentation der Bezug nicht auf die HochschülerInnenschaftswahlen beschränkt.
Es ist dringend notwendig - österreichweit und unter Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger - über das Vorhaben E-Voting zu diskutieren und sämtliche Konsequenzen aufzuzeigen. Eine bloße Vorgabe des Bundesministeriums für Inneres, die allgemeinen Grundsätze des Wahlrechts (geheim, persönlich, frei) neu zu definieren[1], ohne der breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, Stellung dazu zu beziehen, ist nicht akzeptabel.
Die Grundsätze der demokratischen Wahl mit Sicherstellung des geheimen, persönlichen und freien Wahlrechts dürfen auf keinen Fall aufgeweicht werden, erst recht nicht, wenn nicht eine sehr breite Mehrheit in der Bevölkerung dafür zu finden ist. Sämtliche Wahlergebnisse der jungen Vergangenheit lassen auf eine solche Mehrheit nicht schließen - so diese durch die Meinungen der aktuellen Repräsentantinnen und Repräsentanten zum Thema wiedergespiegelt werden soll.
So wären als erstes die Vorteile, die die Einführung von E-Voting-Systemen versprechen sollen, zu erörtern.
Im einer Zeit, in der von allen Prinzipien das ökonomische am wichtigsten zu sein scheint, durchleuchte man die Kostenvorteile, die ein derartiges System bieten könnte. Es wird davon ausgegangen, dass sämtliche Wählerinnen und Wähler Zugang zu Computern mit Internetanschluss und sicherheitsrelevanter Hardware (Chipkartenlesegeräte) haben. Die Entwicklung der entsprechenden Kryptographie-Systeme bestehend aus Hard- und Software schlägt enorm zu Buche, die Kosten der Weiterentwicklung können keinesfalls vernachlässigt werden - so man Systeme haben will, die zum Zeitpunkt des Einsatzes als sicher gelten.
E-Voting-Versuche in euroäischen Ländern wie Estland haben gezeigt, dass ca. 5% der Wähler bereit sind, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Um tatsächlich Personal in Wahllokalen / bei Stimmauszählungen einsparen zu können, müsste der Anteil der konventionell Wählenden drastisch minimiert werden - vielleicht um die Hälfte. Dies würde wiederum für einige Kritikpunkte (s.u.) sprechen, die mit steigenden elektronischen Stimmabgaben rasant an Gewicht gewinnen. Es sei angemerkt, dass heute der Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ÖH-Wahlen unentgeltlich arbeitet und von einer Auslastung der Wahllokale nicht die Rede sein kann. Hingegen stellt sich bei Umwälzung der Thematik auf die Ebene von Nationalratswahlen die Frage, ob die Republik Österreich tatsächlich über die Leistbarkeit von Wahlen in bestehender Form nachdenken muss oder soll. Das Kostenreduktionsargument ist also recht fragwürdig.
Weniger fragwürdig ist vielleicht der Wunsch nach einer höheren Wahlbeteiligung. Eine solche soll im Anlassfall durch Erleichterung der Stimmabgabe sowie durch Wecken von technischem Interesse erreicht werden. Nachdem bei Wahlen der HochschülerInnenschaft an allen Universitäten alle Wahllokale über mehrere Tage geöffnet haben, sollte Bequemlichkeit kein Grund sein, um nicht wählen zu gehen. Die Realität zeigt viele Menschen, die mehrmals ein Wahllokal passieren und dabei nicht wählen. Weiters belegen Untersuchungen, dass der geringe Anstieg an Wählerinteresse durch elektronische Wahlen nur unmittelbar nach der Einführung des Systems zu erkennen ist. E-Voting scheint also kein Mittel gegen die immer stärkter um sich greifende Enttäuschung und Ablehnung der Politik gegenüber zu sein. Die Initiative "Rettet die Wahlen" empfiehlt der Bundesregierung, die Gründe für letztere nicht bei den Wahlsystemen, sondern in den eigenen Reihen zu suchen.
Von Seiten des Ministeriums wird mit dem eleganten Wort "Technologieführerschaft" für elektronische Wahlen geworben. Dazu sei angemerkt, dass jene, die Technik um ihrer selbst Willen und nicht zur Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenlebens einführen und einsetzen wollen, wohl kaum den Anspruch einer Führung in diesem Gebiet erheben können. "Wir machen alles was wir können" und "Wenn wir wollen, können wir alles und wir machen das, was uns hilft" sind sehr unterschiedliche Entwicklungsstadien, die Diktion des Bundesministeriums lässt im Moment auf Stufe I schließen. Um es anders zu formulieren, wie viele Europäerinnen und Europäer würden Estland und die Niederlande als Technologieführer bezeichnen, vor allem deshalb, weil es die ersten Nationen waren, die partout elektronische Wahlsysteme etablieren mussten und mittlerweile wegen der daraus resultierten Problematiken überlegen, diese wieder abzuschaffen oder diese schon wieder abgeschafft haben? Eine gute Antwort darauf wäre, in Österreich würde und müsste man es eben besser machen. Bleibt festzustellen, ob das durch die Ausblendung sämtlicher Meinungen von Mitdenkerinnen und Mitdenkern aus allen die Materie betreffenden Bereichen zu erreichen ist.
Weitere Pro-Argumente konnten trotz jahrelanger intensiver Auseinandersetzung mit der Thematik nicht gefunden werden - bleibt die Frage, ob die bereits angeführten Gedanken als solche bezeichnet werden können.
Einfacher ist dies bei Kritikpunkten, hier der Versuch einer konstruktiven Untersuchung. Beginnen wir damit, dass die Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge bei einer elektronischen Wahl nicht gegeben ist. Zwar muss der gesamte Programmcode der beteiligten technischen Systeme offen für jede und jeden zugänglich gemacht werden, jedoch können nur Expertinnen und Experten diesen bewerten. Ob die offengelegten Quelltexte tatsächlich die Grundlage für das eingesetzte System bilden, ist selbst für diese schwer bzw. manchmal nicht zu beurteilen. Die breite Öffentlichkeit ist von der Nachvollziehbarkeit ausgeschlossen.
Dies mag auch für andere, mittlerweile breit anerkannte elektronische Systeme gelten, wie etwa für jene zur elektronischen Abwicklung von Bankgeschäften (E-Banking). Hier ist der Unterschied, dass es ein enormes wirtschaftliches Interesse an der Sicherheit der Systeme von Seiten der Betreiberinnen und Betreiber gibt, herauszustreichen. Ein vergleichbares, existentielles Sicherheitsinteresse gibt es bei den Betreiberinnen und Betreibern von Wahlen nicht. Die konventionellen Wahlmechanismen sind nicht zuletzt deshalb sehr transparent und für fast jede Bürgerin oder jeden Bürger durchschaubar und überprüfbar, um ein solches Interesse bei allen Beteiligten zu erzeugen und dessen Wahrung gemeinsam kontrollierbar zu machen. Ein nicht unwesentlicher Aspekt, der durch die Einführung von elektronischen Wahlen der vorgeschlagenen Art verloren geht.
Weiters kann die geheime Wahl nicht gewährleistet werden. Durch Schadsoftware an den Computern und Abhör- bzw. Aufnahmemechanismen wird der geheime Aspekt gemindert. Die Bürgerin bzw. der Bürger wäre nun selbst für die Geheimhaltung verantwortlich. Die Bedrohung durch Schadsoftware ist quasi unkontrollierbar, ein ganzer Wirtschaftszweig lebt von der Abwehr digitaler Schädlinge. Der einzelnen Bürgerin oder dem einzelnen Bürger die Verantwortung dafür zu übertragen ist bei der gegebenen Komplexität der Thematik politisch verantwortungslos. Es gilt auch zu bedenken, dass öffentlichen Sicherheitsorganen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, in bestimmten Fällen Computer bewusst mit Schadsoftware zu infizieren, um den Benutzer oder die Benutzerin so zu überwachen. In diesem Fall würde die Ermittlungsbehörde auch das Wahlverhalten der oder des Verdächtigen ermitteln können.
Zusätzlich ist für keines der heute verwendeten Verschlüsselungsverfahren bewiesen, dass es nicht von Unbefugten entschlüsselt werden kann. Im Gegenteil muss laut Lehrmeinung damit gerechnet werden, dass diese Verfahren in der nahen Zukunft mit leistbarer Hardware entschlüsselt werden können - ein Faktum, dass jede Kryptologin bzw. jeder Kryptologe auf Anhieb bestätigt[2]. Wer bei einer Wahl heute Daten aufzeichnet, kann in einigen Jahren das Stimmverhalten nachvollziehen – ein Wahlgeheimnis auf Zeit wäre die Folge, und ein neuer Geschäftszweig für Unternehmen, die sich mit data mining für Wahlkampagnen beschäftigen.
Auch die Wahrung des Grundsatzes der freien Wahl kann nicht garantiert werden. Ein beliebiger Computer mit Internetanschluss wird zum Wahllokal, die Wählerin oder der Wähler wird aller Schutzmechanismen beraubt, die eine Wahl ohne Einfluss durch Dritte garantieren. Die Entscheidung einer Wählerin oder eines Wählers, aus Sicherheitsgründen doch ein konventionelles Wahllokal aufzusuchen, kann durch Dritte (auch gewaltsam) beeinflusst bzw. verhindert werden. Umgekehrt ist es beim bestehenden Wahlmodus nur sehr schwierig zu erreichen, jemanden bei seiner Stimmabgabe zu beeinflussen - die Geheimhaltung des Wahlvorgangs und deren Kontrolle sind keine Option, sondern zwingend erforderlich - was sämtlichen Diskussionen über die Notwendigkeit dieser Geheimhaltung im Einzelfall die Berechtigung nimmt. Möglichkeiten zu gemeinsamen, sich gegenseitig beeinflussenden Stimmabgaben ergeben sich erst durch die Einführung des angedachten Wahlsystems und können auf lange Sicht zu erheblichen Problemen führen. Selbst wenn sich nur eine Person - wo auch immer - dafür rechtfertigen muss, warum sie das Recht auf die geheime Stimmabgabe in Anspruch nehmen will oder genommen hat, ist mehr verloren als gewonnen.
Nicht zu vergessen ist die Bedeutung des Vertrauens der Wählerin oder des Wählers in die Geheimhaltung ihrer oder seiner Stimme im Bezug auf das Wahlverhalten. Bei der konventionellen Papierwahl dürfte dieses Vertrauen bei fast allen Wählerinnen und Wählern recht hoch sein, bedingt durch die Transparenz des Systems und das an den Wahlorten vermittelte Sicherheitsgefühl. Eine Änderung des Wahlverhaltens wegen Zweifel an der Geheimhaltung scheint fast ausgeschlossen. Ein beliebiger Rechner mit Internetanschluss kann ein derartiges Sicherheitsgefühl wohl kaum vermitteln. Noch weniger kann dies ein dahintergeschaltetes System, das nur von Menschen mit schwer erfassbaren Spezialwissen verstanden werden kann - ein Umstand, der sich auch durch zunehmende Informatisierung und Technisierung der Gesellschaft nicht verbessern, sondern eher verschlechtern wird.
Der nächste Wahlgrundsatz, der durch ein entsprechendes E-Voting-System beschädigt wird, ist jener des persönlichen Wahlrechts. Die Wählerin oder der Wähler kann eine Vertretung bei der Stimmabgabe allein dadurch herbeiführen, dass sie oder er die Identifikationsmerkmale für das elektronische Wahlsystem aus der Hand gibt - also im praktischen Fall durch Weitergabe ihrer oder seiner Bürgerkarte samt PIN. Gerade im familiären Kreis ist ein solches Verhalten durchaus naheliegend. Schlimmer noch ist, dass diese Weitergabe auch ohne Einverständnis der Wählerin oder des Wählers erfolgen kann - es müssen nur Zugangsdaten ausspioniert und eine Plastikkarte im richtigen Moment entwendet werden. Der Beweis, nicht selbst gewählt zu haben, dürfte dann recht schwer zu erbringen sein.
Neben den rechtspolitischen und technischen Problemen einer elektronischen Wahl treten auch gesellschaftliche Probleme auf. Durch die Entwertung des Wahlganges sind wir mit einem Verlust des gesellschaftlichen Aspekts der gelebten Demokratie konfrontiert. Die Stimme wird öfter nicht mehr aus demokratischen Gründen abgegeben, eine Reflexion über die Abgabe erfolgt nicht mehr. Der Gang zur Wahl wird durch das Öffnen einer Website ersetzt - die Wahl verkommt zu einem Computerspiel. Erhöhungen der Wahlbeteiligungen bei der Einführung von E-Voting in anderen Ländern konnten als Einmal-Effekte klassifiziert werden. Ein Indiz, dass nicht Demokratiebewusstsein, sondern technologisches Interesse die Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe motiviert hat.
Ein zusätzlicher, nicht unwesentlicher Kernpunkt ist speziell im Bezug auf das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz zu beachten. Der Grundsatz des gleichen Wahlrechts wurde unter massivem Protest mit der HSG-Novelle im Jahre 2005 abgeschaft. Die Gewichtung der Stimme jeder oder jedes Studierenden für die Entsendung der Mandatarinnen und Mandatare in die Bundesvertretung ist unterschiedlich. Zum einen ist sie abhängig von der Größe der Universität, zum anderen können Studierende durch Inskriptionen an mehreren Universitäten gezielt ihr Stimmgewicht stark vervielfachen. Letzteres war bei den Wahlen in den Jahren 2005 und 2007 Gang und Gebe, vor allem in Städten mit einer hohen Zahl von Universitäten. Durch die Ermöglichung der Stimmabgabe über das Internet würde man diese Problematik enorm verstärken - 15 Universitäten in verschiedenen Bundesländern in 3 Tagen persönlich zu besuchen ist ein hoher logistischer Aufwand, der von den meisten Betroffenen wohl als unadäquat angesehen wird. Dies wird allerdings anderes sein, wenn eben dieser Aufwand auf das Anfordern einer Bürgerkarte und das Abrufen von 15 Internetseiten reduziert wird.
Im Gegensatz zu all diesen Kritikpunkten kann kein schlagendes Argument für die Einführung eines solchen elektronischen Wahlsystems gefunden werden. Der unbestätigten langfristigen Kostenreduktionen oder der Erleichterung der Stimmabgabe (die entsprechende, heute kaum vorhandene Infrastruktur bei den Wählerinnen und Wählern voraussetzt) steht eine Vielzahl gravierender juristischer, technischer und demokratischer Bedenken gegenüber, die vielleicht zum Teil angezweifelt, nicht aber entkräftet werden können.
Die elektronischen Wahlen sind - zumindest in einem kleinen Zirkel innerhalb der ÖVP - als Fixum verankert. Ohne rechtspolitischen Diskurs soll bei den ÖH-Wahlen 2009 E-Voting zur Anwendung kommen bzw. getestet werden. Eine über alle Köpfe hinweg entschiedene Einführung wollen und können wir uns nicht bieten lassen, insbesondere da wie bereits erläutert die ÖH-Wahlen vor allem als erter Test zur Etablierung eines derartigen Wahlsystems für größere Wahlen mit weitreichenderem Einfluss fungieren sollen. Das soll keinesfalls bedeuten, dass wir nicht auch für die HochschülerInnenschaft Wahlen fordern, die mit anerkannten Wahlgrundsätzen konform gehen - im Moment angesichts der angestrebten HSWO-HSG-Kombination reines Wunschdenken. Dass sowohl der geheime als auch der freie Wahlgrundsatz in Österreich bereits 2006 durch die Änderung bzw. Einführung der Briefwahl stark beschnitten wurde, ist uns bewusst. Wir verstehen diesen bereits - abseits der Öffentlichkeit - gesetzten Schritt als brutale "Neudefinition" des Wahlrechts im Zuge der bundesweiten E-Voting-Strategie.
Erschreckend ist, dass eine geringe Zahl von Befürworterinnen und Befürwortern das zur Debatte stehende elektronische Wahlsystem vorantreiben und die entsprechend laute und breit getragene Kritik - die auch durch Expertinnen und Experten der Rechtswissenschaften und der Informationstechnologie eingebracht wird - schlicht ignoriert wird.
Aus diesen Gründen lehnen wir die Teile der HSWO, die E-Voting betreffen ab und fordern die Beibehaltung der aktuell geltenden Fassung. Wir werden vehement gegen jegliche Feldversuche elektronischer Wahlen in dieser Form in Österreich auftreten. Die freien und demokratischen Wahlen sind ein Eckpfeiler unserer freien Gesellschaft und wir sind bereit, sie mit allen Mitteln zu verteidigen. Nicht zu vergessen ist in dieser Diskussion die historische Tatsache, dass vor weniger als 80 Jahren in Österreich Wahlen stattgefunden haben, bei denen (erwiesener Maßen) vor allem die Grundsätze des geheimen und des freien Wahlrechts verletzt wurden. Das Ergebnis dieser Wahlen hat die Geschichte des Landes nachhaltig beeinflusst. Selbst wenn sich heutzutage großes Vertrauen die Stabilität unserer Gesellschaft etabliert hat, ist es abzulehnen, grundlegende Schutzinstrumente der Demokratie auszuhebeln - erst recht, wenn es keine wirklichen Gründe dafür gibt.
